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   LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98   

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https://dejure.org/1999,4250
LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98 (https://dejure.org/1999,4250)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98 (https://dejure.org/1999,4250)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 1999 - 11 Sa 2023/98 (https://dejure.org/1999,4250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstatus: rechtskräftige Feststellug - Individualvereinbarung über Anwendung der Entscheidung auf einen bestimmten Zeitpunkt - tarifvertraglicher Anspruch auf 13. Monatsgehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98
    Ein solcher Wegfall der Geschäftsgrundlage führt aber nur dann zur Abänderung des Vertrages, wenn das Festhalten an ihm für den Schuldner zu einem unzumutbaren Opfer wird (BAG v. 14.02.1956 1 AZR 279/54 AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAG v. 09.07.1986 - 5 AZR 44/85 EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 1).

    Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist rechtlich nur von Bedeutung, wenn das Festhalten am bisherigen Vertrag ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) wäre, wenn also dem Schuldner die Erfüllung des Vertrages auf der bisherigen Grundlage nicht mehr so zugemutet werden könnte (BAG v. 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79 - AP Nr. 33 zu § 612 BGB; BAG v. 09.07.1986 - 5 AZR 44/85 EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 1).

    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage hat nämlich in erster Linie die Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse zur Folge (BGHZ 58, 355, 333; BAG v. 09.07.1986 5 AZR 44/85 a.a.O.).

    Eine Anpassung kommt aber regelmäßig nur für noch nicht abgewickelte Vertragsverhältnisse in Frage, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen und dort auch nur regelmäßig für die Zukunft (BGHZ 58, 355, 333; BAG v. 09.07.1986 5 AZR 44/85 a.a.O.).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98
    An diesen Grundsatz ist auch der Arbeitgeber gebunden, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt (BAG v. 25.04.1991 6 AZR 532/89 EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 84; BAG v. 06.12.1995 10 AZR 198/95 EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 34; BAG v. 17.11.1998 - 1 AZR 147/98 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 79).

    Ist dem Arbeitgeber eine sachlich nicht gerechtfertigte oder willkürliche Ungleichbehandlung vorzuwerfen, folgt hieraus die Nichtigkeit der vorgenommenen Differenzierung, so daß der übergangene Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf die die Gleichbehandlung bewirkende Leistung hat (vgl. BAG v. 17.04.1996 10 AZR 606/95 EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 84; BAG v. 10.03.1998 - 1 AZR 509/97 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 40; BAG v. 17.11.1998 - 1 AZR 147/98 - a. a. O.).

  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 708/95

    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98
    Dieses Verbot des Selbstwiderspruchs hindert auch Vertragsparteien daran, sich auf die Unwirksamkeit eines Vertrages zu berufen, den sie lange Zeit als rechtswirksam angesehen und beiderseits erfüllt haben (BAG v. 11.12.1996 - 5 AZR 708/95 - EzA § 242 BGB Rechtsmißbrauch Nr. 2;.

    (BAG v. 11.12.1996 - 5 AZR 708/95 - a. a. O.; MünchKomm./Roth, 3. Aufl. 1995, § 242 BGB Rz. 333).

  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 47/71

    Rückgriff der Sozialversicherungsträger gegen Zweitschädiger

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98
    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage hat nämlich in erster Linie die Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse zur Folge (BGHZ 58, 355, 333; BAG v. 09.07.1986 5 AZR 44/85 a.a.O.).

    Eine Anpassung kommt aber regelmäßig nur für noch nicht abgewickelte Vertragsverhältnisse in Frage, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen und dort auch nur regelmäßig für die Zukunft (BGHZ 58, 355, 333; BAG v. 09.07.1986 5 AZR 44/85 a.a.O.).

  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95

    Inhalt eines Freiwilligkeitsvorbehalts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98
    An diesen Grundsatz ist auch der Arbeitgeber gebunden, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt (BAG v. 25.04.1991 6 AZR 532/89 EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 84; BAG v. 06.12.1995 10 AZR 198/95 EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 34; BAG v. 17.11.1998 - 1 AZR 147/98 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 79).
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79

    Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98
    Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist rechtlich nur von Bedeutung, wenn das Festhalten am bisherigen Vertrag ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) wäre, wenn also dem Schuldner die Erfüllung des Vertrages auf der bisherigen Grundlage nicht mehr so zugemutet werden könnte (BAG v. 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79 - AP Nr. 33 zu § 612 BGB; BAG v. 09.07.1986 - 5 AZR 44/85 EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 1).
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98
    An diesen Grundsatz ist auch der Arbeitgeber gebunden, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt (BAG v. 25.04.1991 6 AZR 532/89 EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 84; BAG v. 06.12.1995 10 AZR 198/95 EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 34; BAG v. 17.11.1998 - 1 AZR 147/98 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 79).
  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 509/97

    Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98
    Ist dem Arbeitgeber eine sachlich nicht gerechtfertigte oder willkürliche Ungleichbehandlung vorzuwerfen, folgt hieraus die Nichtigkeit der vorgenommenen Differenzierung, so daß der übergangene Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf die die Gleichbehandlung bewirkende Leistung hat (vgl. BAG v. 17.04.1996 10 AZR 606/95 EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 84; BAG v. 10.03.1998 - 1 AZR 509/97 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 40; BAG v. 17.11.1998 - 1 AZR 147/98 - a. a. O.).
  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 606/95

    Sozialplanabfindung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98
    Ist dem Arbeitgeber eine sachlich nicht gerechtfertigte oder willkürliche Ungleichbehandlung vorzuwerfen, folgt hieraus die Nichtigkeit der vorgenommenen Differenzierung, so daß der übergangene Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf die die Gleichbehandlung bewirkende Leistung hat (vgl. BAG v. 17.04.1996 10 AZR 606/95 EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 84; BAG v. 10.03.1998 - 1 AZR 509/97 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 40; BAG v. 17.11.1998 - 1 AZR 147/98 - a. a. O.).
  • BAG, 14.02.1956 - 1 AZR 279/54

    Rechtsgeschäft mit sich selbst - Vertreter - Schwebende Unwirksamkeit -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98
    Ein solcher Wegfall der Geschäftsgrundlage führt aber nur dann zur Abänderung des Vertrages, wenn das Festhalten an ihm für den Schuldner zu einem unzumutbaren Opfer wird (BAG v. 14.02.1956 1 AZR 279/54 AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAG v. 09.07.1986 - 5 AZR 44/85 EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 1).
  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 349/99

    Weihnachtsgeld einer freien Mitarbeiterin aufgrund arbeitsrechtlichen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. März 1999 - 11 Sa 2023/98 - aufgehoben.
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